Der Architekt muss einem Bauherren eine Offerte für seine Leistungen unterbreiten, bevor er überhaupt weiss, wie das zukünftige Bauprojekt aussehen soll, wie gross es sein soll und welche Rahmenbedingungen darauf Einfluss nehmen. Das macht die Offerterstellung nicht einfach und für den Bauherren ist es schwierig, die Leistungen des Architekten einschätzen zu können.
Für ein Vorprojekt bei einem Neubau, Umbau, Anbau oder Sanierung macht es in der ersten Phase deshalb meistens Sinn, die Leistungen für den ersten Abklärungen und Skizzen zu definieren und den Aufwand im Stundentarif zu verrechnen.
Aus Erfahrung kann der Architekt der ungefähre Kostenrahmen definieren und man kann auch vereinbaren, dass nach dieser Phase die Zusammenarbeit ohne weiter Kostenfolgen wieder beendet werden kann. Die Kosten für den ersten Schritt können sich bei einem kleineren Projekt (Einfamilienhaus) im Rahmen von 3’000.- bis 20’000.- CHF bewegen.
Eventuell sind mit zusätzlichen Kosten für eine Bestandsaufnahme und digitalisieren von Plänen im CAD zu rechnen.
Die SIA Norm 102 «Leistungen des Architekten» und das dazu gehörige Berechnungstool des SIA kann für den nächsten Schritt idealerweise verwendet werden. Aufgrund der erwarteten Bausumme kann der ungefähre Stundenaufwand für die Leistungen des Architekten gem. SIA berechnet werden. Das gibt dem Architekten die Möglichkeiten frühzeitig seine Kosten zu ermitteln und zu offerieren.
Bei einem kleinen Bauvolumen ist der Aufwand des Architekten bis zum Bauende verhältnismässig viel höher als bei einem grösseren oder ganz grossen Bauvolumen. Dieser Umstand wird in dem Berechnungstool des SIA berücksichtigt.
So kann der Anteil des Architekten bei einem kleinen Umbau oder einer Sanierung bei 20% bis 30% der Bausumme, bei einem Anbau oder Neubau bei 15% bis 20% der Bausumme sein. Bei grösseren Projekten kann der Aufwand bei ca. 12% der Bausumme liegen.
Diese Zahlen können nur als Richtwerte verstanden werden, welche der Architekt beim Offerieren, entsprechend dem erwarteten Aufwand genau ermitteln und offerieren muss.
Bei kleineren Bauprojekten ist es auch üblich, den Architekten im Stundenaufwand zu vergüten, mit regelmässigen Zwischenabrechnungen und je nach Projekt zum Beispiel auch ein Kostendach für die Planung zu vereinbaren.